Bundesfamilienministerin Giffey: Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen

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Verlässliche Alterskennzeichen bei Streaming-Diensten und Spiele-Apps, sichere Einstellungsmöglichkeiten in sozialen Netzwerken: Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes soll Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser schützen und die Auswahl geeigneter Angebote erleichtern.

Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ hat in der aktuellen Podcast-Folge von „Game of Phones“ mit Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey über die geplante Gesetzesänderung gesprochen.

Beliebte Plattformen wie YouTube, WhatsApp oder TikTok geben in ihren Nutzungsbedingungen zwar ein Mindestalter vor, kontrollieren den Zugang für Kinder und Jugendliche jedoch nicht konsequent.

Den Angeboten fehlen meist wirksame Schutzmaßnahmen für junge NutzerInnen und Einstellungsmöglichkeiten für mehr Sicherheit. Trotzdem sprechen viele soziale Netzwerke insbesondere Heranwachsende an und der Wunsch nach einem eigenen Profil ist bei Kindern und Jugendlichen groß.

Bundesfamilienministerin Giffey sagt dazu: „Was Kinder und vor allem Jugendliche auf den verschiedenen Plattformen machen, können viele Eltern nur noch sehr begrenzt begleiten und kontrollieren. Schon allein, weil heute praktisch alle 12-Jährigen ein eigenes Smartphone besitzen.

Deshalb brauchen wir einen modernen Jugendmedienschutz. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf, den ich vorgelegt habe.“ Bei Online-Plattformen gehe es zum Beispiel auch darum, alle, die eine Plattform für junge Menschen betreiben, dazu zu verpflichten, Sicherheitsfunktionen und Jugendschutzfunktionen einzurichten.

Das betrifft sowohl Daten und Privatsphäre junger NutzerInnen als auch Kostenfallen und den Schutz vor ungewollten Kontakten, die zu Mobbing und Belästigung führen können. „Wir haben auch in das Gesetz aufgenommen, dass Geldbußen verhängt werden können, wenn Betreiber sich nicht daran halten“, stellt Franziska Giffey klar.

Einheitliche Alterskennzeichen
Bei Filmen, Serien und Spielen, die nur online veröffentlicht werden, besteht nach aktueller Gesetzeslage keine Prüfpflicht durch die bestehenden Einrichtungen der Selbstkontrolle.

Die Alterseinstufungen derselben Inhalte können sich deshalb in verschiedenen App-Stores und auf Streaming-Plattformen unterscheiden. Diese Angaben sind für Eltern keine verlässliche Grundlage zur Auswahl geeigneter Inhalte. „Die bekannten und anerkannten Alterskennzeichnungen genießen aus gutem Grund große Akzeptanz, gerade unter Eltern.

Daher wollen wir sie auf Inhalte ausweiten, die online angeboten werden. Wir brauchen hier mehr Klarheit“, sagt Dr. Franziska Giffey.

Ohne verlässliche Kennzeichnungen und wirksame Schutzmaßnahmen der Plattformbetreiber fehlt es Eltern in der Medienerziehung bisher oftmals an Orientierung und Möglichkeiten, um ihre Kinder auch bei Online-Angeboten sicher zu begleiten.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Deshalb arbeiten wir auch in der Corona-Krise weiter an einem modernen Jugendmedienschutzgesetz. Unser derzeit gültiges Gesetz steckt noch im Zeitalter von CD-ROM und Videokassetten fest. Es ist Zeit für ein Update.“

 

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